Verlustverrechnung
Mit der Abgeltungssteuer 2009 wird auch für den passiven, langfristigen orientierten Investor eine neue Spielart in Mode kommen, mit der die Steuerlast auf Veräußerungsgewinne gemindert werden kann. turboRendite informiert Sie schon heute über Möglichkeiten zur Steueroptimierung, auf die andere erst später kommen werden. Wir nennen diese neue Spielart: strategische Verlustverrechnung.
Verlustverrechnung bleibt erhalten
Nach der bis Ende 2008 noch geltenden Rechtslage sind Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Mit dem Wegfall dieser Regelung ab dem 1.1.2009 bei gleichzeitiger Beibehaltung der Verlustverrechnung bieten sich jedoch neue Gestaltungsmöglichkeiten. Zu beachten sind allerdings die neuen Regeln für die Verlustverrechnung, die mit Einführung der Abgeltungssteuer in Kraft treten.
Die Möglichkeit, Verluste aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten zu verrechnen, wird im Hinblick auf den besonderen Abgeltungssatz gestrichen. Ebenso fällt der einjährige Verlustrücktrag weg. Des weiteren kommt es darauf an, ob der Verlust aus einem Aktiengeschäft stammt. Künftig muss auch zwischen so genannten Alt- beziehungsweise Neuverlusten unterschieden werden. Wir gehen in diesem Artikel ausschließlich auf die Neuverluste ein.
Wichtig für ein passives Portfolio: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im gleichen Jahr ausgeglichen werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Aktienverlust auch in die Zukunft vorgetragen werden. Eine andere Regelung gilt für Verluste aus allen übrigen Quellen, etwa für Anleihen. Diese dürfen unbeschränkt mit entsprechenden Gewinnen, aber auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden, die im gleichen Jahr oder in Zukunft anfallen.
Der neue Volkssport: Strategische Verlustverrechnung
Wie kann ein passiver Investor von diesen Regelungen profitieren? Wenn Sie Fonds nach dem 1.1.2009 gekauft haben, und eine oder mehrere Position in ihrem Portfolio am Ende des Steuerjahres Verluste aufweisen, dann sollten Sie diese verkaufen und sofort wieder einkaufen. Es macht also künftig Sinn, Verluste zu realisieren. Mit dem Verkauf ist für den Fiskus das Geschäft mit einem Verlust abgeschlossen. Durch den Wiedereinkauf beginnen Sie ein neues, steuerlich unabhängiges Geschäft. Dieses Vorgehen, obgleich nur aus steuerliche Gründen sinnvoll, wurde vom Finanzgericht Baden-Württemberg abgesegnet (Urteil vom 1.8.2007, Az. 1 K 51/06).
Was ist bei diesem Vorgehen zu beachten? Zwei Dinge: Erstens die Brokerkosten, die mit dem Verkauf- und Wiederkauf verbunden sind. Wenn Sie Ihr Depot bei einem günstigen Onlinebroker haben, dann können Sie ca. 8 EUR pro Transaktion oder 16 EUR pro Verlustposition veranschlagen. Zweitens müssen Sie auch die Kosten beachten, die Ihnen durch den Spread zwischen Ver- und Ankauf entstehen. Bei liquiden passiven ETFs liegt dieser häufig bei etwa 0,20%. Als Faustregel bei geltendem Abgeltungssteuersatz von etwa 28% gilt: Ist der Verlust größer als das 3,6-fache der Transaktionskosten, im obigen Beispiel also 60 EUR, dann rechnet sich dieses Vorgehen.
In den Medien noch nicht angekommen
Irgendwie ist es erstaunlich, dass dieser Art der Steueroptimierung in den Medien so wenig Beachtung geschenkt wird. (Sie denken das liegt daran, dass diese Optimierung nicht den Verkauf spezieller Produkte anheizt?) Die Realisierung von steuerlich anrechenbaren Verlusten ist die einzige Methode, mit der Sie die Märkte fortwährend schlagen können. Wenn die Märkte schlecht laufen, gewinnen Sie durch die Reduzierung Ihrer Steuerlast.
Wenn die Märkte gut laufen, machen Sie einfach nichts und Ihre Performance liegt direkt am Markt. So schlagen Sie den Markt in mageren Jahren und sind so gut wie der Markt in den fetten Jahren. So kann man gleichzeitig das Risiko senken und die Rendite erhöhen.
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