Besteuerung von ETFs
Vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer 2009, die am 1.1.2009 in Kraft tritt, ist für den passiven Investor vor allem die Frage interessant, inwieweit Exchange Traded Funds (ETFs) besteuert werden. ETFs fallen in die Kategorie der Investmentfonds, deren Erträge grundsätzlich in die folgenden drei Fallgruppen eingeordnet werden können:
- Erträge, die für Privatanleger steuerlich nicht zu erfassen sind. Hier erfolgt also keine Besteuerung.
- Erträge, die dem direkten Steuerabzug unterliegen. In vielen Fällen sind diese dann abgegolten und daher nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.
- Erträge, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, jedoch nicht dem direkten Steuerabzug unterliegen. Diese sind in der Steuererklärung anzugeben, da sie mit dem Abgeltungssatz von 25 Prozent nachgelagert besteuert werden.
Für den passiven ETF-Investor wirken sich vor allem die beiden folgenden Neuregelungen negativ aus: (1) der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividendenerträgen und (2) der Wegfall der Steuerbefreiung nach Ablauf der Spekulationsfrist. Gerade der 2. Punkt, die ausnahmslose Besteuerung von Veräußerungsgewinnen drückt auf den renditestarken Aktienanteil im Portfolio. Bis zum 31.12.2008 kann man dieser Besteuerung noch entgehen. Insofern macht es Sinn, ein wissenschaftlich fundiertes Portfolio möglichst noch vor dem Stichtag aufzubauen.
Wie stark trifft Sie die Besteuerung von Gewinnen?
Wieviel macht die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Endeffekt aus? Da typischerweise etwa 2/3 der Aktiengewinne von der Kurssteigerung herrühren, reduziert sich der Ertrag eines Portfolios, das den Aktienanteil mit 70% gewichtet durch die Abgeltungssteuer um etwa 13%. Das klingt erstmal nicht viel. Bei einer Einmalanlage von 130.000 Euro, einer Bruttorendite von 8,0% p.a. für den renditestarken Anteil, einer Bruttorendite von 4,0% p.a. für den risikoarmen Anteil sowie einer Laufzeit von 30 Jahren summiert sich die Steuerabgabe jedoch auf einen Betrag von mehr als 150.000 Euro!
Anders ausgedrückt: Die Nachsteuerrendite sinkt von 7,18% p.a. auf 6,62% p.a. Hierbei wurde die Besteuerung von Dividenden und Zinseinkünften noch nicht mit eingerechnet. Mit unserem neuen Abgeltungssteuer-Rechner können Sie jetzt Ihre mögliche Steuerersparnis ab sofort selbst berechnen!
Noch dieses Jahr einsteigen, aber richtig
Sofern Sie also ohnehin in ein langfristig orientiertes wissenschaftliches Portfolio investieren wollen, ist es aus steuerlicher Sicht ratsam, noch vor dem 1.1.2009 einzusteigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie ihren Freibetrag für Kapitalerträge noch nicht ausgeschöpft haben.
Denn spätestens bei der Veräußerung eines langjährigen Investments wird dieser nicht mehr ausreichen. Tipp: Legen Sie jeweils ein eigenes Depotkonto für Investments vor und nach dem Stichtag an, denn so behalten Sie den Überblick darüber, welcher Teil unter die Neu- und welcher unter die Altregelung fällt.
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