Abgeltungssteuer 2009

Nun ist es also amtlich: Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft, die Kapitalerträge, zu denen zukünftig auch Veräußerungsgewinne gehören, einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, insgesamt etwa 28%) unterwirft. Da die Abgeltungssteuer wie eine Quellensteuer konstruiert ist, erfolgt der Steuerabzug in der Regel direkt durch das depotführende Finanzinstitut.

Sparer-Freibetrag wird Sparer-Pauschbetrag

Wie bisher sind Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags, der mit der Einführung der Abgeltungssteuer in Sparer-Pauschbetrag umbenannt wird, steuerfrei. Der einheitliche Sparer-Pauschbetrag liegt ab dem 1. Januar 2009 bei 801 Euro / 1.602 Euro für Alleinstehende / Ehepaare bei Zusammenveranlagung, wobei Verwaltungs- und Beratungskosten nicht mehr bei den Werbungskosten abzugsfähig sind. Sofern Ihre Erträge also unterhalb dieser Schwelle liegen und Sie ihren Freistellungsauftrag an die depotführende Stelle hinterlegt haben, brauchen Sie sich über die Abgeltungssteuer (fast) keine Gedanken zu machen.

Für all diejenigen, deren Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent liegt und die ihren Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft haben, rechnet sich die folgende Regelung: Sie können beantragen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz einbezogen werden. Somit werden Ihre Kapitaleinkünfte nur mit ihrem niedrigeren Einkommenssteuersatz besteuert.

28% auf alle Kursgewinne

Für den passiven Investor mit ETFs ist vor allem von Bedeutung, dass mit der Abgeltungssteuer neben Zins- und Dividendenerträgen erstmals auch Kursgewinne jenseits einer Haltedauer von einem Jahr besteuert werden. Zudem entfällt die bisherige Bevorzugung der Dividenden durch das Halbeinkünfteverfahren. Die Besteuerung der Veräußerungsgewinne ist allerdings nur für Fonds vorgesehen, die ab dem 1.1.2009 erworben werden. Davor gilt Bestandschutz, d.h. früher erworbene Fonds fallen noch unter die alte Regelung nach der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können.

Jede Neuregelung führt zu Gewinnern und Verlieren. Gewinner der Abgeltungssteuer dürften vorwiegend gut verdienende Besitzer festverzinslicher Anleihepapiere und Rentenfonds sein. Für diese Gruppe sinkt die Steuerlast, da deren individueller Einkommenssteuersatz deutlich über dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegen dürfte. Bisher müssen diese Zinserträge zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Aktien bleiben auch nach Steuern renditestark

Stärker belastet werden hingegen gut verdienende Aktienanleger (ob Aktienfonds oder Direktinvestment spielt dabei keine Rolle), die durch den Wegfall der Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist eine geringere Nachsteuerrendite erzielen werden. Obwohl sich der Abstand zwischen Anleihen- und Aktien-Investments verringern wird, so wird sich wohl auch in Zukunft ein Aktieninvestment für renditeorientierte Anleger lohnen.

Auf turboRendite werden Sie viele weiteren Informationen zur Abgeltungssteuer finden, insbesondere zu der Frage, was ein passiver Investor beachten kann. Darüber hinaus werden wir auch der Frage nachgehen, inwieweit sich eine leichte Verschiebung der Asset Allocation zugunsten des risikoarmen Anleihe- und Festzins-Anteils - im Hinblick auf die neue Steuersituation - positive auswirken kann.

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